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AGB für die Dienstleistungen von Hogrefe Consulting

§1

(1) Alle Rechte an den vom Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellten Materialien verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Sämtliche Rechte an nicht kundenspezifischen Materialien, insbesondere an Standardinstrumenten, Schulungsunterlagen, Methoden und Testverfahren, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde ist berechtigt, diese Materialien ausschließlich in dem Umfang zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des vertraglich vorgesehenen Zwecks erforderlich ist. Die Nutzung ist ausschließlich für eigene interne Zwecke des Kunden zulässig.

(3) An für den Kunden entwickelten Materialien, insbesondere Kompetenzmodellen, Anforderungsprofilen, Interviewleitfäden, Fallstudien und Gutachten, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne Unternehmenszwecke. Der Kunde ist berechtigt, diese intern zu verwenden, zu vervielfältigen und für interne Unternehmenszwecke angemessen anzupassen. Rechte an zugrunde liegenden Methoden, Verfahren und sonstigem Know-how verbleiben beim Anbieter.

(4) Eine Weitergabe der Materialien an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen oder die Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht zulässig.

§ 2

(1) Die Leistungen des Anbieters erfolgen nach fachlichen und wissenschaftlichen Standards. Ein bestimmter wirtschaftlicher, personeller oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere stellen Analysen, Testungen, Bewertungen oder Empfehlungen lediglich eine fachliche Entscheidungsgrundlage dar. Die Entscheidung über personelle oder organisatorische Maßnahmen liegt ausschließlich beim Kunden.

(2)  Werden Materialien in einer nach diesem Vertrag oder gesetzlich zulässigen Weise geändert, übernimmt der Anbieter für die geänderte Fassung keine Gewähr.

§ 3

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen.

§4

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Testinhalte, Aufgaben, Items, Ergebnisse sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Verpflichtungen hinsichtlich Testinhalten, Aufgaben, Items und sonstigen Bestandteilen der vom Anbieter eingesetzten Testverfahren gelten zeitlich unbefristet fort.

§5

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Testinhalte zu dokumentieren oder systematisch zu erfassen sowie zur Analyse, Rekonstruktion oder Entwicklung eigener Verfahren zu verwenden. Die zulässige Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks bleibt unberührt.

(2) Dem Kunden ist es darüber hinaus ausdrücklich nicht gestattet, die Inhalte für die Entwicklung, das Training oder den sonstigen Aufbau von Systemen Künstlicher Intelligenz, unabhängig davon, ob es sich um eigene Systeme oder Systeme Dritter handelt, zu verwenden. Gleiches gilt für die Nutzung der Inhalte im Zusammenhang mit Systemen Künstlicher Intelligenz Dritter, einschließlich Systemen generativer künstlicher Intelligenz (wie z.B. Microsoft Copilot oder ChatGPT), soweit diese Nutzung über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich zulässige Nutzung der Inhalte hinausgeht.

§ 6

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Testinhalte zu dokumentieren oder systematisch zu erfassen sowie zur Analyse, Rekonstruktion oder Entwicklung eigener Verfahren zu verwenden. Die zulässige Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks bleibt unberührt.

(2) Dem Kunden ist es darüber hinaus ausdrücklich nicht gestattet, die Inhalte für die Entwicklung, das Training oder den sonstigen Aufbau von Systemen Künstlicher Intelligenz, unabhängig davon, ob es sich um eigene Systeme oder Systeme Dritter handelt, zu verwenden. Gleiches gilt für die Nutzung der Inhalte im Zusammenhang mit Systemen Künstlicher Intelligenz Dritter, einschließlich Systemen generativer künstlicher Intelligenz (wie z.B. Microsoft Copilot oder ChatGPT), soweit diese Nutzung über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich zulässige Nutzung der Inhalte hinausgeht.

§7

(1) Keine der Parteien ist verpflichtet, ihre vertraglichen Leistungen zu erbringen, soweit und solange diese aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht möglich sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle sowie sonstige unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse.

(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses. 

(3) Verzögern sich Leistungen infolge höherer Gewalt um mehr als 30 Kalendertage, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein Festhalten am Vertrag für sie nicht mehr zumutbar ist.

§8

(1) Soweit Testverfahren im Rahmen eines „Testing on Demand“-Modells durchgeführt werden, stellt der Anbieter dem Kunden oder den von ihm benannten Testpersonen die erforderlichen Zugangslinks für die Durchführung der vereinbarten Verfahren zur Verfügung. Die bestellten Testlinks behalten ihre Gültigkeit für 12 Monate ab Bestelldatum.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Zugangsdaten und Links ausschließlich von den vorgesehenen Testpersonen genutzt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

(3)  Für einzelne Testverfahren gelten besondere Anforderungen zum Schutz der Testinhalte und zur Sicherstellung valider Testergebnisse. Diese Verfahren wurden unter kontrollierten Testbedingungen normiert. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die jeweils geltenden Testschutzbedingungen eingehalten werden. Insbesondere sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Störquellen während der Durchführung, instruktionswidrige Bearbeitungen, Täuschungsversuche sowie eine unberechtigte Verbreitung von Testinhalten (z. B. durch Kopien, Screenshots oder Testprotokolle) zu verhindern. Soweit für das jeweilige Verfahren erforderlich, ist eine Durchführung ohne fachliche Kontrolle auszuschließen. Eine aktuelle Übersicht der Testschutzbedingungen ist abrufbar unter: www.testzentrale.de/etesting/hogrefe-testsystem-hts/testschutz

(4) Die Testergebnisse und Reports werden dem Kunden oder den benannten Empfänger*innen nach Durchführung der jeweiligen Testung in elektronischer Form bereitgestellt.

(5) Für die technischen Voraussetzungen der Testdurchführung sowie für nicht vom Anbieter verschuldete Störungen von Internet- oder Leitungsverbindungen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.

§9

Zusatzleistungen, die über den im Angebot beschriebenen Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden auf Stundenbasis zum Standardstundensatz von 225,00 € zzgl. USt. vergütet, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

§10

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des Anbieters in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

§11

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Göttingen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.           

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.